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Türkei Immobilien von Al-Active.com

Wir bieten Ihnen die besten Immobilienangebote zu günstigen Preisen in Türkei, Alanya, Side, Belek, Fethiye, Kas, Marmaris, Kusadasi und Bodrum.

Sie planen eine Villa oder Wohnung in der Türkei zu kaufen? Sie denken an eine lukrative Investition in der Türkei? Unsere Firma garantiert Ihnen den Eintrag in das türkische Grundbuch ( Tapu ) und bietet einen professionellen Service der besonderen Art, besonders auch nach dem Kauf. Wir finden Ihre Traumimmobilie in der Türkei.  Sie leben nur einmal – wir zeigen Ihnen wo!
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SICHERHEIT  -  IMMOBILIENERWERB IN DER TÜRKEI  

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Investieren Sie in Ihre Zukunft ! Mit Sicherheit ans Ziel Ihrer Träume !!!


 


Träume verwirklichen, hohe Lebensqualität in gesundem Klima genießen, der   Wunsch nach niveauvoller Freizeitgestaltung – alles dies sind für immer mehr Europäer gute Gründe, in Alanya zu investieren.

Besonders Alanya und die Türkische Riviera haben sich in den letzten Jahren zu einem Top-Standort für Immobilien entwickelt. 

 

Die Entscheidung vieler Europäer, eine Immobilie in der Türkei zu erwerben hat natürlich viele Gründe:

Schnelle Erreichbarkeit mit der Fluglinie (2,5 - 3 Std.)
Sinnvolle Investition 
das ganze Jahr über Sonne, saubere Luft, das türkisblaue Meer, die schönen Strände, viele historische
  Sehenswürdigkeiten
Geringe Lebenshaltungskosten
die gastfreundlichen Menschen
gute medizinische Versorgung,

sind nur einige von den vielen Gründen, die wir nicht alle aufzählen können.
Lassen Sie sich selbst von unserem herrlichen Land überzeugen.

Gesetzgebung über Immobilienerwerb von ausländischen Privatpersonen



Ausländische Privatpersonen dürfen unter einigen Einschränkungen in der Türkei Immobilien erwerben.

Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der Türkei dürfen ausländische Privatpersonen, solange die gesetzlichen Anordnungen nicht geändert werden und auf Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei einen Grundbesitz erwerben oder erben.

   
 
 
  
 
Das wIchtIgste aus dem neuen Gesetz  
Einschränkungen, die zu beachten sind, auch wenn die Anforderungen der Ausländer auf Gegenseitigkeit erfüllt sind:

          !Neu!
          § 35 im Grundbuchgesetz Nr.2644 vom 22.12.1934 wird in folgender Weise neu gefasst.

Das wichtigste aus dem neuen Gesetz :

Das Gesetz wurde am 29.12.05 beschlossen und am 06.01.2006 vom Staatspräsident genehmigt

Das Gesetz tritt rückwirkend ab dem 26.07.05 in Kraft, um eine Rechtslücke zu vermeiden.

Ausländer dürfen auch in Dörfern Immobilien kaufen, aber nur dort wo es einen öffentlich genehmigten
  Bebauungsplan gibt.

Grundsatz für den Kauf ist das Gegenseitigkeitsprinzip (das heißt türkische Staatsbürger müssen in dem

Land des Ausländers, der kaufen will, auch Immobilien erwerben können)

Ausländische Handelsgesellschaften dürfen nur im Rahmen der Sondergesetze Immobilieneigentum
  erwerben.

Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Gemeinden und Fonds dürfen kein Immobilieneigentum erwerben.

Ausländische natürliche Personen dürfen bis zu 2.5 Hektar Eigentum erwerben. Die Regierung ist ermächtigt,
  die Grenze auf bis zu 30 Hektar zu erhöhen.

In diesen Gebieten können Sie keine Immobilien erwerben: Agrar- und Minengebiete, Bewässerungsgebiete,
  Flora und Fauna-Gebiete, Energieproduktionsgebiete

Das gesamte Eigentum von Ausländern an der Fläche einer Provinz darf 5/1000stel nicht überschreiten.

Ausländer dürfen außerdem in zivilen und militärischen Schutzgebieten, die ebenfalls durch Beschluss des
  Ministerrats festgelegt werden, keine Immobilien erwerben.

 

   
 
 

 
So sollte eIne serIöse KaufabwIcklung aussehen  


1) Kaufvertrag:


- Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen. Auf diesen Vertrag zahlt man ein Anzahlung.
 

2) Vollmachterteilung:

Der Interessent erteilt der Firma eine notarielle Vollmacht, mit der dieser bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Anmeldungen, Beantragungen und Eintragungen wie Steuernummerantrag, Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und Eintragung ins Grundbuch im Namen des Interessenten durchzuführen.

3) Beantragung der Eigentumsüberschreibung im Registeramt (Grundbuch/Tapuamt):

Die Tapu-Einreichung wird zur Militärverwaltung in Izmir zur Überprüfung geschickt. Dieser Vorgang kann zwischen 2 und 3 Monaten dauern.

!ACHTUNG!
Die erfolgte Einreichung des Tapus macht Sie noch nicht zum offiziellen Eigentümer!

 

4) Eintragung ins Grundbuch (Tapu):

Für die Eintragung sind erforderlich:

          Für den Käufer:

• 2 neue Passbilder des Käufers
• 2 Ausweiskopien
• Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Vatername
• Steuernummer

          Für den Verkäufer:

• 1 neues Passbild des Verkäufers
• 2 Ausweiskopien
• Adresse
• Steuernummer


Es erfolgt der offizielle Eintrag ins Grundbuch (Tapu-Register). Ein gesetzlich vorgeschriebener vereidigter Dolmetscher für Ihre Muttersprache (falls Sie persönlich anwesend sind) stellt für das Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapus (Eigentumsnachweis). Auf Wunsch kann das Tapu auch schriftlich übersetzt werden.

!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.

 


Tapu in Türkisch


Tapu in Deutsch

 
 

     


Gesetze und
Grundbuchinformationen



Kosten
 und Gebühren





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auch für fremde Objekte

 
 
 

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