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Änderungen beim Online-Banking


Eine EU-Richtlinie verbannt TAN-Listen vom Papier, die Anmeldung beim Onlinebanking wird komplizierter – Die Europäische Union hat neue Vorschriften für das Onlinebanking auf den Weg gebracht.
Bankkonten waren bisher eine geschlossene Angelegenheit. Zugriff hatten nur der Kunde und die jeweilige Bank. Doch das hat sich ab dem 14. September geändert: jetzt können auch Dritte auf Konten zugreifen – vorausgesetzt, der Kunde lässt das zu. Viele Verbraucher bekamen Post von ihrer Bank. Der Inhalt der Briefe ist meist sehr juristisch gehalten, denn die Geldinstitute müssen ihre Kunden über wichtige Änderungen informieren: Ab Samstag greifen die Regelungen der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2.Von Bedeutung sind drei Änderungen: Auf Konten können künftig auch Drittanbieter zugreifen, wenn Kunden dem zustimmen. Außerdem müssen Bankkunden sich beim Zugriff auf ihr Online-Banking immer mit der Zwei-Faktor-Methode identifizieren. Und schließlich müssen auch Kartenzahlungen im Internet künftig immer mit zwei Faktoren freigegeben werden. Einloggen ins Online-Banking mit nur einem Passwort wird bald der Vergangenheit angehören. Denn seit dem 14. September gilt laut Bankenverband die gesetzliche Pflicht zur sogenannten starken Kundenauthentifizierung. Das heißt, jeder Kunde muss sich immer mit zwei von drei möglichen Faktoren identifizieren. Infrage kommen hier etwa biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck, eine PIN-Nummer oder ein Smartphone. Dieses Verfahren wird auch bei jeder Transaktion Pflicht. Die TAN-Liste auf Papier hat damit ausgedient. Für Aufträge muss eine eigens generierte TAN genutzt werden. Bei Kartenzahlungen im Internet werden sich Verbraucher künftig ebenfalls grundsätzlich mit zwei Faktoren identifizieren müssen.