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Aufenthaltserlaubnis / İkamet


Mit der neuen Entscheidung der Einwanderungsbehörde (Göç dairesi), werden ab 2020 Auswanderer, Staatsbürgern des Iraks, des Irans und Syriens keine Aufenthaltserlaubnis mehr auf Basis eines Mietvertrages erteilt.

Personen aus diesen Staaten, die eine Immobilie erworben haben und einen Grundbucheintrag (Tapu) vorweisen können, haben weiterhin das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis.