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Aufgepasst beim Grundstückskauf


Beim Erwerb von Baugrundstücken in der Türkei gibt es für Ausländer (als Privatpersonen) eine wichtige Regelung, die nicht zu vernachlässigen ist:
Wenn man als ausländische Privatperson ein Baugrundstück (arsa) erwirbt, muß man innerhalb von 2 Jahren ein Projekt einreichen und eine Baugenehmigung einholen. Macht man dies nicht, kann der Fiskus (Maliye) das Baugrundstück pfänden und in einer Versteigerung veräußern. Bei der Versteigerung wird der Eintragungswert des Grundstücks zu Grunde gelegt. Dieser kann sich vom Kaufpreis erheblich unterscheiden.