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Bekanntmachung für deutsche Staatsangehörige


zur Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021
Zur Teilnahme an Bundestagswahlen müssen alle im Ausland lebenden wahlberechtigten Deutschen vor der Wahl bis zum 5. September 2021 zunächst bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters und der Webseite der Auslandsvertretungen in der Türkei.
Bundeswahlleiter: https://www.bundeswahlleiter.de/…/20210121-formular-ausland…
Webseite der Botschaft: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/-/2448548