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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)


Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde zwischen der Republik Türkei und der Bundesrepublik Deutschland am 19. September 2011 neu abgeschlossen. Das DBA dient der Regelung in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte zusteht. Mit dem Abkommen soll vermeiden werden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Detaillierte Infos bekommen Sie unter : https://tuerkei.diplo.de/tr-de/themen/wirtschaft/-/1674324