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Fälligkeit der Kraftfahrzeug‐ und Grundsteuer


Wie jedes Jahr möchten wir Sie daran erinnern, dass im Januar wieder die Kraftfahrzeugsteuer und auch die Grundsteuer für Ihre Immobilie fällig sind. Grundsteuern können in einer Rate, oder halbjährlich bezahlt werden. Diese muss persönlich bei der Behörde bar bezahlt werden, oder kann auf der Webseite der Gemeinde per Kreditkarte gezahlt werden. Eine direkte Überweisung ist leider nicht möglich.
Natürlich übernehmen wir, wie jedes Jahr, diesen Service für unsere Kunden, die einen Verwaltungsvertrag mit Al‐Active geschlossen haben. Genießen Sie weiterhin unseren Service!
Die KfZ-steuer können per Onlinebanking bezahlt werden.