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Kein Transfer ohne SRC-Schein


Auch in der Türkei brauchen die Transfer Firmen einen Personenbeförderungsschein (SRC), dies ist Voraussetzung, wenn Kunden, oder Gäste von Hotels bzw. Flughafen abgeholt werden. Solche Transfers dürfen nur lizensierte Firmen durchführen, keine Privatpersonen. Bei Verkehrskontrollen muss man diesen Schein Vorlegen können. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Bescheinigung, für Mitarbeiter eines Fahrdienstes, die zur eigentlichen Fahrerlaubnis erworben werden muß. Geschieht dies nicht, so drohen empfindliche Strafen. Der Personenbeförderungsschein ist damit keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern ist nur in Verbindung mit einer bereits vorhandenen, gültigen Fahrerlaubnis zulässig.