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Mobiltelefone aus dem Ausland


Der für die Steuerbefreiung erforderliche Zeitraum für die Mitnahme eines Telefons aus dem Ausland wurde auf drei Jahre verlängert und die Anschlusspflicht auf den Namen der Person eingeführt, deren IMEI Registrierung vorgenommen wurde. Das Handelsministerium und BTK richten ein neues Trackingsystem ein, um den Prozess genauer zu überwachen.
Die Anwendung wird ab dem 1. November 2022 umgesetzt.