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Neue Regelung für das Ikamet ab 16.10.2023


Immobilien die ab dem 16.10.2023 oder später erworben werden, müssen, um für eine Aufenthaltsgenehmigung geeignet zu sein, einen Eintragungswert im Grundbuch (Tapu) von mindestens 200.000 USD (ca. 190.000 Euro) haben. Ab dem 16.10.2023 reicht dann für den Ikamet-Antrag nicht mehr die Expertise (Immobilienbewertungsbericht) sondern es muss im Grundbuch der Gegenwert von 200.000 USD in TL eingetragen sein.

Für Immobilien, die zwischen dem 26.04.2022 und dem 16.10.2023 erworben wurden, gilt weiterhin die Anforderung von 75.000 USD als Eintragungswert.