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Verwaltungs-Bußgeld bis 100.000 TL


Ab dem 1. November ist es verboten, für Immobilien oder Fahrzeuge zu werben, die nicht der Person, ihrem Ehegatten, Blutsverwandten ersten oder zweiten Grades gehören oder die nicht vom Eigentümer genehmigt wurden. Darüber hinaus können Immobilienmakler und Autohändler das Fahrzeug oder die Immobilie bewerben, zu deren Verkauf sie berechtigt sind, indem sie die ihnen vorliegenden Genehmigungsdokumente überprüfen. Gegen diejenigen, die gegen die Gesetzgebung verstoßen, werden für jeden Verstoß Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 Lira verhängt.
Ziel dieser Änderungen ist es, die Platzierung von Werbung mit gefälschten Informationen zu verhindern und die Angebote für die Kunden sichere und verläßlicher zu machen.