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Private Immobilienverkäufe


In der Türkei gibt es schon seit geraumer Zeit Gesetze, daß man nur seine eigene Immobilien vermarkten und verkaufen darf, ohne eine lizensierte Immobilienfirma miteinzubeziehen. Dies wurde nun nochmal konkretisiert und wird bei Zuwiderhandlung ab dem 01.11.2023 unter Strafe gestellt. Privatpersonen dürfen nur ihre eigenen Immobilien und die von Verwandten 1. Grades (Eltern<->Kinder) oder 2. Grades (Großeltern<->Enkelkinder / Geschwister) anbieten und verkaufen. Die Strafen werden zwischen 10.000 TL und 100.000 TL liegen.