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Vermietung von Ferienimmobilien in der Türkei


Am 01.01.2024 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Vermietung von Ferienimmobilien regelt. Jede Mietdauer, die 100 Tage am Stück unterschreitet, wird als Ferienvermietung angesehen. Wer seine Immobilie als Feriendomizil vermieten möchte, muß diese dazu bei den Behörden über das E-Devlet system registrieren und sich nach dieser Registrierung eine Plakette herunterladen, die am Eingangen der Immobilie angebracht werden muß. So können die Gäste und die Behörden sehen, dass die Immobilie ordnugnsgemäß dafür angemeldet ist. Die Feriengäste müssen vom Vermieter bei  der zuständigen Polizei- oder Jandarma-Dienststelle über ein elektronisches System angemeldet werden.

Bei der Art der Immobilie wird zwischen Häusern/Villen und Wohnungen unterschieden. Als Wohnungsbesitzer muß man sich erst bei der Verwaltung der Anlage informieren, ob eine Ferienveremietung erlaubt ist. Bei kleineren Anlage (bis 10/15 Einheiten) ist die Vermeitung per-se verboten und kann nur bei Zustimmung alle anderen Eigentümer erfolgen. Bei größeren Anlagen muß man sich bei der der Verwaltung erkundigen, ob die Ferienvermietung im “yönetim plani” (Bewirtschaftungsplan) eingetragen und erlaubt ist, oder ob bei der Eigentümerversammlung darüber abgestimmt wurde, bzw. noch abgestimmt werden muß. Als Haus/Villenbesitzer ist es einfacher, auch wenn man sich in einer Anlage befindet, muß man keinen Nachbarn um Erlaubnis fragen, nur die Registrierung der Immobilie und die Anmeldung der Gäste ist wie oben beschrieben erforderlich.
Bei Ferienvermietung einer Immobilie, ohne Registreirung und Anmeldung der Gäste werden empfndliche Strafen vehängt. So bereits zu Anfang des Jahres geschehen.

Bis das gesamte System reibungslos funktioniert, wird es noch etwas ddauern, deswegen sollten Sie Geduld haben und mit der Ferienvermietung noch etwas warten.